Es gibt viele Gründe, sich über jene Menschen aufzuregen, die sich aus Eigennutz in die wichtigsten Positionen dieser Welt lügen und betrügen. Menschen, die sich die Taschen bis zum Anschlag vollstopfen, Kinder missbrauchen oder Massaker an der eigenen Bevölkerung ignorieren, um ihre Macht und damit womöglich auch ihre Immunität vor Strafverfolgung zu bewahren.
Und damit man mich nicht falsch versteht: Solche Menschen hat es immer gegeben. Es ist einigen Staaten dieser Welt wohl lediglich besser gelungen als anderen, solche Personen von den Schalthebeln der Macht fernzuhalten.
Leider habe ich den Eindruck, dass sich das in den letzten Jahren verändert hat. Für mich gibt es kaum ein deutlicheres Beispiel für den fortschreitenden Verfall gesellschaftlicher Maßstäbe als die Idee, die geplante Hinrichtung von Nidal Malik Hasan im Internet live zu übertragen.
Hasan wurde wegen des tödlichen Anschlags auf den Militärstützpunkt Fort Hood im Jahr 2009 zum Tode verurteilt. Bei dem Angriff wurden 13 Menschen getötet und 32 verletzt. Das US-Verteidigungsministerium hat angekündigt, die für den 3. Dezember 2026 geplante Hinrichtung durch ein Erschießungskommando live übertragen zu wollen. Ob der Livestream tatsächlich stattfindet, ist nach den jüngsten Meldungen allerdings noch nicht endgültig entschieden. Vertreter der katholischen Kirche, Menschenrechtler und Politiker haben die Pläne kritisiert.
Doch allein die Tatsache, dass eine solche Übertragung ernsthaft erwogen wird, zeigt für mich, an welchem Punkt wir mittlerweile angelangt sind.
Zur historischen Einordnung
Die letzten öffentlichen Hinrichtungen auf deutschem Gebiet fanden nach verbreiteter historischer Darstellung im Oktober 1864 statt. Am 14. Oktober wurde Ludwig Hilberg in Marburg hingerichtet, am 21. Oktober Marie Rosine Strauß in Greiz. Strauß wurde mit dem Handbeil enthauptet; der Richtplatz lag auf einem Feld beim damaligen Kammergut Dölau.
Ein wichtiger Wendepunkt auf dem Weg zur Abschaffung öffentlicher Hinrichtungen war das preußische Strafgesetzbuch vom 14. April 1851, das am 1. Juli desselben Jahres in Kraft trat. Es schränkte die öffentliche Vollstreckung der Todesstrafe wesentlich ein und ermöglichte Hinrichtungen innerhalb abgeschlossener Bereiche.
Der Jurist Georg Beseler erläuterte bereits 1851 in seinem Kommentar zum Gesetz, dass Hinrichtungen auf öffentlichen Plätzen unter dem Andrang großer Menschenmengen mit erheblichen Problemen verbunden seien. Zu leicht werde daraus ein Schauspiel für Neugierige. Zeitgenössische Berichte schildern das Verhalten der Zuschauer teilweise als makabres Volksfest. Damit geriet auch der vermeintlich abschreckende Zweck solcher Hinrichtungen zunehmend in Zweifel.
Selbst die Nationalsozialisten vollstreckten ihre gerichtlich angeordneten Todesurteile in der Regel nicht öffentlich. Sie richteten Hinrichtungsstätten innerhalb von Gefängnissen ein und töteten dort Tausende Menschen. Das bedeutete keineswegs, dass ihre Gewalt weniger brutal oder weniger öffentlichkeitswirksam gewesen wäre: Sie nutzten Propaganda, Schauprozesse und öffentliche Bekanntmachungen, während die eigentliche Vollstreckung meist hinter Gefängnismauern stattfand.
Auch der Schriftsteller Charles Dickens empörte sich über die Wirkung öffentlicher Hinrichtungen. Am 13. November 1849 verfasste er einen Brief an die Zeitung The Times, nachdem er der öffentlichen Hinrichtung des Ehepaars Frederick und Maria Manning in London beigewohnt hatte. Er kritisierte insbesondere das sensationslüsterne und teilweise grausame Verhalten der Zuschauer. Die Menge, so schilderte er sinngemäß, habe ihn stärker erschüttert als der eigentliche Hinrichtungsvorgang.
Fälle, in denen Zuschauer oder Einwohner vor einer Hinrichtung ausdrücklich Gnade forderten oder den Verurteilten zu retten versuchten, sind historisch belegt, aber nicht immer leicht zu rekonstruieren. Bei meinen bisherigen Recherchen habe ich allerdings keinen verlässlichen Beleg für einen Fall gefunden, der genau der Erzählung entspricht, dass Dorfbewohner den Weg zum Richtplatz mit Sand bestreuten, um das Leiden eines gemeinsam in einem Sack transportierten Paares zu mindern.
Eine besonders bittere Ironie
Dass ausgerechnet Pete Hegseth, der US-Verteidigungsminister, die öffentliche Übertragung einer Hinrichtung unterstützt, gibt der Sache für mich einen besonders bitteren Beigeschmack. Seine öffentliche Rhetorik ist stark religiös geprägt. Umso schwerer fällt es mir, den Anspruch moralischer Überlegenheit mit der Idee zu vereinbaren, die staatliche Tötung eines Menschen zum medialen Spektakel zu machen.
Mit den geplanten Plänen reiht sich die USA in eine sehr kleine Gruppe von Staaten ein, in denen öffentliche Hinrichtungen noch dokumentiert werden. Amnesty International registrierte für das Jahr 2025 mindestens 17 solcher Fälle: elf im Iran und sechs in Afghanistan unter der Herrschaft der Taliban.
Meine Meinung
Grundsätzlich lehne ich sowohl die Verurteilung zur Todesstrafe als auch ihre Vollstreckung ab. Bereits die Verurteilung zum Tode halte ich für eine Form psychischer Folter, die eines Rechtsstaats nicht würdig ist.
Natürlich kann ich Menschen verstehen, die einem Massenmörder wie Anders Behring Breivik den Tod wünschen. Dennoch sollte sich kein Staat und keine Institution herausnehmen dürfen, einem Menschen das Leben zu nehmen und sich damit auf eine moralische Ebene zu begeben, die sie selbst dem Täter abspricht. Das gilt auch dann, wenn die Tat im Namen eines Gottes, eines Propheten oder einer politischen Ideologie begangen wurde.
Die öffentliche Vollstreckung der Todesstrafe ist für mich ein weiterer Schritt zurück in die Barbarei. Eine Gesellschaft zeigt ihre Stärke nicht dadurch, dass sie den Tod eines Menschen öffentlich zelebriert, sondern dadurch, dass sie Recht durchsetzt, ohne selbst zum Töten ein Spektakel zu machen.


